ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von ked'shu Design (Inhaberin Julia Kellner) – nachstehend: ked'shu Design


§ 1 Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ked'shu Design, Inhaberin Julia Kellner (nachfolgend „ked'shu Design“), und ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ked'shu Design stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn ked'shu Design in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2 Individuelle Vereinbarungen mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von ked'shu Design maßgeblich.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.



§ 2 Vertragsabschluss


2.1 Der Vertrag zwischen ked'shu Design und ihren Auftraggebern tritt durch schriftliche Bestätigung des Angebots (auch per E‑Mail) seitens des Kunden in Kraft. In Ausnahmefällen, z. B. bei Folgeaufträgen, kann ein Zustandekommen eines Vertrages auch mündlich geschehen.

2.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt. Kündigt die Auftraggeberin/der Auftraggeber den Vertrag aus einem von ked'shu Design nicht zu vertretenden wichtigen Grund oder erfolgt die Kündigung ohne wichtigen Grund, ist ked'shu Design berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie angefallene Auslagen zu berechnen. Darüber hinaus ist ked'shu Design berechtigt, eine angemessene Vergütung für bereits getroffene Dispositionen und reservierte Kapazitäten zu verlangen. Bereits ersparte Aufwendungen werden angerechnet. 

2.3 Ereignisse höherer Gewalt, erlauben ked'shu Design das laufende Projekt um die Dauer der Behinderung, zeitlich nach hinten zu verschieben.



§ 3 Termine & Leistungen


3.1 Dienstleistungen werden in der Regel während der Geschäftszeiten erbracht: Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr. Kurzfristig gewünschte Dienstleistungen, die nur außerhalb der Geschäftszeiten (Nacht- und Wochenendarbeiten) zu erbringen sind, werden mit einem gesonderten Stundensatz berechnet. 

3.2 ked'shu Design haftet nicht für Lieferverzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung/Kommunikation seitens des Kunden entstehen.

3.3 Projektverzögerung durch fehlende Mitwirkung: Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Projektfristen entsprechend. Führt die Verzögerung zu einer erheblichen Verschiebung von mehr als vier (4) Wochen, ist ked'shu Design berechtigt, für hierdurch gebundene und nicht anderweitig nutzbare Kapazitäten eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Diese beträgt mangels abweichender Vereinbarung bis zu 10 % des vereinbarten Nettohonorars pro angefangenen Verzögerungsmonat. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Werden nach Vertragsabschluss durch den Kunden Vorgaben für die Leistungen verändert oder Terminvorgaben nachgebessert bzw. neu eingeführt, die bei ked'shu Design zu zusätzlichen logistischen Aufwänden führen, werden die hierbei anfallenden Kosten extra berechnet.



§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug


4.1 Sämtliche Honorare verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Vergütung.

4.2 Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die im Angebot festgelegten Teilbeträge und Fälligkeitszeitpunkte. 

4.3 Ratenzahlung (auf Wunsch des Auftraggebers) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Für den hierdurch entstehenden administrativen und finanziellen Mehraufwand wird ein Zahlungsaufschlag erhoben.

4.4 Die Übergabe finaler Daten sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang sämtlicher fälliger Forderungen.

4.5 Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist ked'shu Design berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine etwaige gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.

4.6 Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist ked'shu Design berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Vereinbarte Projektfristen verlängern sich entsprechend.

4.7 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, ist ked'shu Design berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bis zur Klärung die Leistung auszusetzen.



§ 5 Leistungsumfang


5.1 Vertragsgegenstand

ked'shu Design erbringt die im jeweiligen Angebot konkret bezeichneten Leistungen. Im Rahmen eines Gestaltungsauftrags wird mindestens ein Entwurf erstellt. Sofern im Angebot vorgesehen, können alternative Entwürfe Bestandteil der Leistung sein. Die Anzahl der im Honorar enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Änderungs- oder Ergänzungswünsche gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

5.2 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars und werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Entwürfe, Erweiterungen, Produktionsanpassungen oder sonstige Zusatzwünsche der Auftraggeberin/des Auftraggebers.

5.3 Fehlerhafte Kundenvorgaben

Zusatzkosten oder Mehraufwand, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, sind von dieser/diesem zu tragen.

5.4 Keine Rechtsberatung / keine Schutzrechtsrecherche

ked'shu Design erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere sind Marken-, Design-, Patent-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen sowie die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit von Entwürfen nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. ked'shu Design ist nicht verpflichtet, bestehende Schutzrechte Dritter zu recherchieren oder die Eintragungsfähigkeit von Marken, Designs oder sonstigen Schutzrechten zu prüfen. Die rechtliche Prüfung sowie die Anmeldung von Schutzrechten obliegen ausschließlich der Auftraggeberin/dem Auftraggeber. Wird auf Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers eine Abstimmung mit externen Rechtsanwälten oder sonstigen Fachberatern koordiniert, erfolgt dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Hierfür kann eine angemessene Koordinationsvergütung vereinbart werden.

5.5 Richtigkeit der Kundendaten

ked'shu Design ist berechtigt, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Inhalte und Unterlagen zu vertrauen. Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte trägt ausschließlich die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Verantwortung.

5.6 Einsatz Dritter

ked'shu Design ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte externe Mitarbeiter oder Dienstleister einzusetzen. Eine vertragliche Beziehung zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und dem eingesetzten Dritten wird hierdurch nicht begründet.



§ 6 Fremdleistungen


6.1 Beauftragung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers

Soweit zur Durchführung des Auftrags oder zur vertragsgemäßen Nutzung der Werkleistungen die Beauftragung Dritter erforderlich ist (insbesondere Druckereien, Produktionsbetriebe, Fotografen, Entwickler oder sonstige Dienstleister), erfolgt die Vergabe grundsätzlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. ked'shu Design handelt insoweit als Vertreterin der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anforderung eine entsprechende Vollmacht in Textform zu erteilen. Vertragspartner der jeweiligen Fremdleistung wird ausschließlich die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

6.2 Beauftragung im eigenen Namen

Erfolgt die Beauftragung von Fremdleistungen auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers im Einzelfall im eigenen Namen von ked'shu Design, jedoch im Interesse und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, ist diese/dieser verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Fremdkosten zu leisten. ked'shu Design ist berechtigt, mit der Beauftragung erst nach Eingang des Vorschusses zu beginnen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt ked'shu Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen, Kosten, Schäden und Ansprüchen frei, die aus der Beauftragung der Fremdleistung resultieren, soweit ked'shu Design kein eigenes Verschulden trifft.

6.3 Haftung für Fremdleistungen

Für Leistungen beauftragter Dritter haftet ked'shu Design nur im Falle eines eigenen Auswahlverschuldens. Im Übrigen bestehen Ansprüche aus dem jeweiligen Fremdleistungsvertrag ausschließlich gegenüber dem beauftragten Dritten.

6.4 Datenübermittlung und Zahlungsabwicklung

Sofern ked'shu Design im Auftrag der Auftraggeberin/des Auftraggebers Produktionsdaten oder Druckdaten an einen Dritten übermittelt, erfolgt dies ausschließlich als technische Übermittlungshandlung im Namen der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Der Vertrag über die jeweilige Fremdleistung (insbesondere Druck- oder Produktionsauftrag) kommt unmittelbar zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Rechnungen des Drittanbieters werden direkt gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gestellt und sind von dieser/diesem unmittelbar zu begleichen. ked'shu Design übernimmt keine Verpflichtung zur Vorfinanzierung oder Zahlung von Fremdrechnungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.



§ 7 Produktionsabwicklung, Freigabe und Belegexemplare


7.1 Produktionsbeauftragung

Die Beauftragung von Produktionsunternehmen (insbesondere Druckereien, Verpackungsherstellern oder sonstigen Fertigungsbetrieben) erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Produktionsbeauftragung im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers.

7.2 Produktionskoordination

Sofern ked'shu Design mit der Koordination oder Begleitung der Produktion beauftragt wird, stellt dies eine gesondert zu vergütende Leistung dar. ked'shu Design übernimmt hierbei keine Garantie für Preise, Lieferzeiten oder Leistungen der beauftragten Produktionsunternehmen.

7.3 Produktionsfreigabe

Vor Beginn der Vervielfältigung oder Produktion sind der Auftraggeberin/dem Auftraggeber sämtliche zur Freigabe bestimmten Druck- oder Produktionsdaten zur Prüfung zu übermitteln. Die Produktion erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche, technische und rechtliche Richtigkeit der freigegebenen Daten. Für Fehler, die nach erteilter Freigabe festgestellt werden, übernimmt ked'shu Design keine Haftung, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.

7.4 Produktionsüberwachung

Eine Überwachung der Produktion durch ked'shu Design erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Auch im Falle einer Produktionsüberwachung haftet ked'shu Design ausschließlich für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.5 Belegexemplare

Von allen vervielfältigten Werken oder produzierten Erzeugnissen sind ked'shu Design mindestens zwei (2) einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, sofern dies branchenüblich und tatsächlich möglich ist. ked'shu Design ist berechtigt, diese Belegexemplare im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.



§ 8 Abnahme


8.1 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen.

8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung in Textform wesentliche Mängel angezeigt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Auf die Bedeutung dieser Abnahmefiktion wird ausdrücklich hingewiesen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.3 Werden innerhalb der Prüfungsfrist wesentliche Mängel ordnungsgemäß angezeigt, ist ked'shu Design berechtigt und verpflichtet, diese innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Nicht auf Mängeln beruhende Änderungswünsche gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet, sofern sie über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen.

8.4 Als Mitteilung der Fertigstellung gilt spätestens die Übersendung der Abschlussrechnung, sofern nicht zuvor ausdrücklich die Fertigstellung erklärt wurde.

8.5 Unterlässt die Auftraggeberin/der Auftraggeber trotz Aufforderung erforderliche Mitwirkungshandlungen oder ist sie/er über einen Zeitraum von mehr als vierzehn (14) Kalendertagen nicht erreichbar, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel offensichtlich sind. Projektfristen verlängern sich entsprechend. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.



§ 9 Mitwirkung, Verantwortlichkeit, Gestaltungsfreiheit


9.1 Mitwirkungspflichten

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung beruhen, hat ked'shu Design nicht zu vertreten.

9.2 Rechte an Vorlagen

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung sämtlicher bereitgestellter Inhalte berechtigt zu sein und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sie/Er stellt ked'shu Design im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren. Eine Prüfung auf Marken-, Design-, Patent- oder sonstige Schutzrechtsverletzungen erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.3 Ansprechpartner

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Erklärungen dieser Person gelten als verbindlich.

9.4 Freigaben

Vor Produktionsbeginn sind Entwürfe und Produktionsdaten schriftlich freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Verantwortung für inhaltliche und technische Richtigkeit.

9.5 Gestaltungsfreiheit

ked'shu Design steht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit zu. Beanstandungen rein künstlerischer oder gestalterischer Art begründen keinen Mangel.



§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte


10.1 Urheberrecht

ked'shu Design bleibt Urheberin sämtlicher Werkleistungen. Eine Übertragung des Urheberrechts ist ausgeschlossen.

10.2 Nutzungsrechte

Es wird – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang und die Nutzungsart. Die Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.

10.3 Druckdaten

Überlassene druckfähige Daten dürfen ausschließlich unverändert zur vertragsgemäßen Nutzung und zur Beauftragung von Folgeproduktionen verwendet werden. Eine Bearbeitung oder Veränderung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

10.4 Offene Dateien

Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien besteht nicht. Wird deren Herausgabe vereinbart, ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Mangels abweichender Vereinbarung beträgt diese mindestens 50 % des ursprünglichen Nettohonorars der betreffenden Gestaltungsleistung.

10.5 Erweiterte Nutzung

Jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu vergüten.

10.6 Urheberbenennung

ked'shu Design ist bei öffentlicher Nutzung als Urheberin zu benennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.7 Vertragsverletzungen

Bei schuldhafter Verletzung der Nutzungsregelungen kann eine angemessene Vertragsstrafe verlangt werden. Die Höhe ist gerichtlich überprüfbar.

10.8 Eigenwerbung

ked'shu Design ist berechtigt, Werke zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.



§ 11 Zusatzleistungen und Nebenkosten


Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand vergütet.

Nebenkosten, Lizenzgebühren, Fremdleistungen, Reise- und Materialkosten sind gesondert zu erstatten.

Die Vergütung ist netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen.

Etwaige Künstlersozialabgaben trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber, sofern gesetzlich geschuldet.



§ 12 Datenüberlassung und Archivierung


12.1 Datenformat

Es werden ausschließlich die vereinbarten Datenformate übergeben. Bei Printproduktionen in der Regel ein druckfertiges PDF.

12.2 Gefahrtragung

Die Übermittlung von Daten erfolgt auf Gefahr der Auftraggeberin/des Auftraggebers.

12.3 Eigentum

Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte an Entwürfen oder Dateien werden nicht übertragen.

12.4 Archivierung

Nach Abnahme besteht keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung oder Datensicherung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.



§ 13 Gewährleistung und Haftung


13.1 Haftungsmaßstab

ked'shu Design haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ked'shu Design nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

13.2 Verjährung

Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

13.3 Fremdleistungen

Für Leistungen Dritter haftet ked'shu Design nur bei eigenem Auswahlverschulden.

13.4 Schutzrechtsfragen

ked'shu Design übernimmt keine Gewähr für Schutzfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der Werke. Schutzrechtsrecherchen sind nicht geschuldet.



§ 14 Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO


ked'shu Design erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei ked'shu Design über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann ked'shu Design dazu unter mail@kedshu-design.de oder ked'shu Design, z. Hd. Julia Kellner, Am Rößlebad 1, 86152 Augsburg erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.


§ 15 Erfüllungsort


Erfüllungsort für beide Parteien ist Augsburg.


§ 16 Schlussbestimmungen


16.1 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur (Augsburg), sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. ked'shu Design ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

16.3 Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



Erklärungen, Anzeigen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind zu richten an:


ked'shu Design

Inhaberin Julia Kellner

Am Rößlebad 1, 86152 Augsburg, Deutschland


mail@kedshu-design.de


Stand: 16.02.2026